Fassaden- und Hofprogramm
Das Förderprogramm für Ihre neue Fassade.

Erklärtes Ziel der Westzipfelregion ist es, die Ortslagen attraktiv und lebendig weiterzuentwickeln. Im Rahmen eines gemeinsamen Konzeptes wurde ein Bündel von Maßnahmen geschnürt, um dies zu erreichen. Neben den öffentlichen Räumen und Einrichtungen wie z. B. dem Haus der Jugendlichen in Gangelt, der Festhalle in Oberbruch oder dem Dorfgemeinschaftshaus in Saeffelen sollen auch private  Gebäude und Flächen in den Fokus der Aufwertungsmaßnahmen gerückt werden.

Die Westzipfel-Kommunen möchten Sie als private Haus- und Grundeigentümer*Innen unterstützen, Ihre Fassaden und Außenanlagen attraktiver zu gestalten und so das Erscheinungsbild im jeweiligen Ortsteil zu verbessern.

Im Rahmen des Fassaden- und Hofprogramms können bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten und max. 10.000 Euro pro Objekte gefördert werden!


Bitte beachten Sie: Die Förderprogramme für Fassade und Hof in den Quartieren Heinsberg-Kirchhoven,
Heinsberg-Oberbruch, Selfkant-Höngen, Selfkant-Saeffelen sind erfolgreich abgeschlossen worden. Eine Förderung ist hier nicht mehr möglich. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Quartiersmanagement
wenden.
Das Fassaden- und Hofprogramm in Gangelt wird im Zuge der weiteren Ortskernsanierung bis voraussichtlich 2028 fortgeführt und Sie können weiter Anträge stellen.


Fördervoraussetzung

Wer kann grundsätzlich Förderung erhalten?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte, deren Immobilie innerhalb des ausgewiesenen Sanierungsgebiets liegt.

Übersicht Sanierungsgebiet Gangelt

Welche Maßnahmen können gefördert werden? *
Gefördert werden unter anderem die nachfolgenden Maßnahmen mit Schwerpunkt auf Flächen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind:

  • Instandsetzung und Sanierung privater Fassaden
  • Rückbau von Fassadenverkleidungen
  • farbliche Gestaltung oder Begrünung von Flächen
  • Dachbegrünungen
  • Begrünung von Fassaden, Mauern und Garagen
  • Umgestaltung von unpassenden Werbeanlagen oder Werbeträgern

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? *

  • das Objekt liegt im Sanierungsgebiet
  • eine vorherige Abstimmung mit dem Team Bauberatung & Quartiersmanagement sowie der Kommune ist erfolgt
  • es liegen, falls erforderlich, Genehmigungen der Bau- und Denkmalbehörde vor
  • mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen
  • die Maßnahme trägt zur nachhaltigen Verbesserung des Umfeldes bei
  • der Einsatz von Fachbetrieben wird gewährleistet
  • Bereitschaft, eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren zu gewährleisten

*  Vollständige Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm finden Sie im Bereich „Downloads“ auf dieser Seite


Antragsstellung

In 7 Schritten zur neuen Fassade

  1. Kontaktaufnahme und Interessensbekundung
  2. Erstberatung durch das Team Bauberatung & Quartiersmanagement für die Westzipfelregion
  3. Kosten aufstellen und Antragsformular ausfüllen
  4. Prüfung und Bewilligungsbescheid
  5. Beginn der Sanierungsarbeiten
  6. Nachweise einreichen (spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme)
  7. Auszahlung der Zuwendung

Sie haben Fragen zum Fassaden- und Hofprogramm oder benötigen Hilfe bei der Antragsstellung? Wenden Sie sich an das Team Bauberatung & Quartiersmanagement in Ihrem Quartiersbüro!


Ansprechpartner

Mirjam Scheiffarth
Planungsgruppe MWM
Neuenhofstraße 110
52078 Aachen

Tel.: 0241 93866-0

E-Mail: info@plmwm.de
www.planungsgruppe-mwm.de

Downloads

Flyer
Fassaden- und Hofprogramm

Geltungsbereich
Fassaden- und Hofprogramm

Richtlinien
Fassaden- und Hofprogramm

Antrag
Fassaden- und Hofprogramm

Interessenbekundung
Fassaden- und Hofprogramm