Verfügungsfonds
Von der Idee zum Projekt für Ihre Gemeinde

Sie haben Projektideen zur Aufwertung Ortsteils? Sie möchten das Miteinander fördern, den Ortsteil gestalten oder Events ins Leben rufen? Mit Hilfe des Verfügungsfonds können Sie nun auch finanzielle Unterstützung für Ihre Idee erhalten. Bis zu 50 % der Kosten werden Ihnen aus Fördermitteln erstattet!

Der Verfügungsfonds dient dem Zweck, die aktive Mitwirkung von Bürgern, Eigentümern, Einzelhändlern, Unternehmern, Organisationen, Vereinen, Arbeitsgruppen etc. zu unterstützen. Kleinteilige Projekte, Aktionen und Maßnahmen können angestoßen und flexibel an die lokalen Bedürfnisse angepasst mit finanzieller Förderung umgesetzt werden.

 

Was für Projekte sind möglich?*

Gefördert werden:
  • Maßnahmen zur Aufwertung des Ortsbilds
  • Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Lebens / der Ortskultur
  • Maßnahmen / Aktionen / Workshops zur Aufwertung des Ortskerns
  • Mitmachaktionen / Festivitäten im Fördergebiet
  • Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels
  • Maßnahmen zur Imagebildung
  • Maßnahmen einer wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit
*  Vollständige Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds finden Sie im Bereich „Downloads“ auf dieser Seite


Finanzierung

Der Verfügungsfonds setzt sich zu jeweils 50 % aus öffentlichen und privaten Finanzmitteln zusammen. Somit stellen Bund, Land und Gemeinde für jeden privat eingesetzten Euro einen weiteren Euro an öffentlicher Förderung zur Verfügung.


Wer entscheidet?

Ausschlaggebend ist der Quartiersbeirat in ihrem Ort, als örtliches Entscheidungsgremium. Er setzt sich insbesondere aus Ortsteilvertretern zusammen (z. B. Anwohner, Geschäftstreibende, Vereinsvertreter).

Wichtige Kriterien für die Entscheidung des Beirates sind: Beitrag zur Aufwertung des Ortskerns (Lage im Fördergebiet), Verbesserung des Images und der Identifikation mit dem Ortsteil.

Übersicht Sanierungsgebiete:


Antragsstellung

Von der Idee zum Projekt in 7 Schritten

1. Ideenaufruf und Beratung durch das Quartiersmanagement

Sie haben eine Projektidee für den Verfügungsfonds? Das Quartiersmanagement berät Sie gerne und begleitet Sie zur weiteren Vorgehensweise.

2. Projektantrag ausfüllen und einreichen

Mit Hilfe des Antragsvordruckes (siehe Downloads) können Sie die Informationen zu Ihrer Idee im Quartiersbüro bzw. beim Team Bauberatung & Quartiersmanagement einreichen. Das Team prüft, ob Ihr Projektvorschlag die Förderkriterien schon erfüllt, oder ob noch etwas ergänzt werden muss, bevor Ihre Idee dann beim zuständigen Quartiersbeirat eingereicht wird. Auch die Kostenkalkulation für Ihr Projekt prüft das Team im Vorfeld sowohl auf Notwendigkeit als auch auf Wirtschaftlichkeit der angesetzten Ausgaben.

3. Entscheidung des Quartiersbeirates

Der zuständige Quartiersbeirat entscheidet darüber, ob Ihre Idee mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds unterstützt wird. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und werden bei der zeitlich nächsten Sitzung des Quartiersbeirates zur Abstimmung gebracht.

4. Abschließen einer Fördervereinbarung

Trifft der Quartiersbeirat eine positive Entscheidung hinsichtlich Ihres Projektes, wird eine Fördervereinbarung zwischen Antragsteller*in und der zuständigen Kommune abgeschlossen. Diese Vereinbarung definiert die „Spielregeln“ für das jeweilige Vorhaben. 

5. Durchführung des Projektes

Sie können die Maßnahme beginnen.

6. Verwendungsnachweis und Abrechnung

Alle Belege und Rechnungen sind im Original mit einer vollständigen Kosten- und Finanzierungsübersicht innerhalb von sechs Wochen nach der Maßnahme der zuständigen Kommune einzureichen. Außerdem ist ein kurzer Sachbericht über den Verlauf des Projektes beizulegen, inklusive Fotos zur freien Verwendung und zum Belegen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Presseinformationen).

7. Erstattung der Kosten

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung der bewilligten Mittel aus dem Verfügungsfonds.

Folgende Maßnahmen können grundsätzlich nicht gefördert werden:

  • Pflichtaufgaben der Kommune
  • Maßnahmen, die bereits durch andere Richtlinien oder Förderprogramme gefördert
werden (Verbot der Doppelförderung)
  • Maßnahmen, mit deren Durchführung vor der Bewilligung bereits begonnen wurde
  • Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen
  • Laufende Betriebs- und Sachkosten der Antragsteller*in
  • Reguläre Personalkosten der Antragsteller*in

*  Vollständige Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds finden Sie im Bereich „Downloads“ auf dieser Seite

Sie haben eine Projektidee? Wenden Sie sich an das Quartiersmanagement oder den Quartiersbeirat in Ihrem Ort. Einen Antragsvordruck und weitere Informationen finden sie unter „Downloads“ auf dieser Seite​



Quartiersbeirat

In jedem städtebaulichen Quartier der Westzipfelregion wurde ein Quartiersbeirat gebildet. Der Quartiersbeirat ist ein lokales Gremium, das über die Verwendung der Gelder aus dem Verfügungsfonds entscheidet, also über die Förderwürdigkeit der eingereichten Projektideen. Dabei berücksichtigt der Beirat in seinen Entscheidungen die grundsätzlichen Ziele und Maßnahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes für das jeweilige Quartier. Der Beirat soll einen Querschnitt der Interessen möglichst aller Akteure im Sanierungsgebiet abbilden.


Ansprechpartner

Gülsen Litherland
Tel.: 0176 56371915‬
Mail: litherland@westzipfelregion.de

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