Hinweise zu laufenden Förderungen

Hinweise zu laufenden Förderungen, die von Absagen/Ausfällen im Zuge der Corona-Epidemie betroffen sind:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Veranstaltungen und Projekte in der Westzipfelregion sind von den Auswirkungen der Corona-Epidemie stark betroffen. Bereits bewilligte Projekte mussten verschoben oder abgesagt werden.

Für den Umgang mit bereits bewilligten Projekten aus dem Verfügungsfonds im Haushaltsjahr 2020 hat die interkommunale Steuerungsgruppe einheitliche Vorgaben für Ausnahmeregelungen erarbeitet. Diese Regelungen gelten für alle bestandskräftigen Zuwendungsbescheide über eine Projektförderung, deren Bewilligungszeitraum im Haushaltjahr 2020 liegt.

Die hier folgende Vorgehensweise und die damit verbundenen Hinweise basieren auf diesen Ausnahmeregelungen.

Schritt 1: Verschiebung, veränderte Form der Durchführung oder Projektausfall


a) Prüfen Sie die Möglichkeit, das Projekt zeitlich zu verschieben.
Verschiebung innerhalb des Haushaltsjahres 2021
Eine Verschiebung der Durchführung eines geförderten Projekts auf einen späteren Zeitpunkt im Haushaltsjahr 2021 ist problemlos möglich. Das Projekt muss allerdings bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein.

b) Veränderte Durchführung – Anpassung des Zuwendungszwecks
Sollte eine zeitliche Verschiebung nicht möglich oder sinnvoll sein, kann geprüft werden, ob das Projekt in veränderter Form, z. B. durch eine Verschiebung ins Internet, durchgeführt werden kann. Wichtig ist, dass das Projekt dabei öffentlich zugänglich/sichtbar bleibt.

c) Absage/Abbruch des Projekts
Sollte aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen behördlichen Regelungen weder eine zeitliche Verschiebung, noch eine Durchführung des Projekts in anderer Form möglich sein, so vermeiden Sie weitere Ausgaben und gehen Sie keine weiteren Verbindlichkeiten mehr ein, die ggf. Kosten verursachen könnten.

Wir möchten Sie an dieser Stelle daraufhin weisen, dass nach der Absage des Projekts entstandene Kosten und Verpflichtungen sowie Aufwendungen, die durch geeignete Anpassungsmaßnahmen zu vermeiden oder reduzierbar gewesen wären, nicht als förderfähig anerkannt werden können.

 

Schritt 2: Rücksprache mit dem Quartiersmanagement

In allen drei genannten Fällen besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Quartiersmanagement. Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Projekt von einer Verschiebung, Absage oder dem Abbruch eines Projekts/einer Veranstaltung betroffen ist und reichen Sie die unter Schritt 3 genannten Unterlagen ein.

 

Schritt 3: Einreichung aktualisierter Unterlagen


a) Verschiebung des Projekts:
Bitte übermitteln Sie dem Quartiersmanagement die neuen Termine für die Durchführung Ihres Vorhabens und stellen Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums. Eine Verlängerung ist maximal bis zum Dezember 2021 möglich. Bitte begründen Sie dabei kurz, warum eine Verschiebung des Projekts bis in das Jahr 2021 hinein erforderlich ist.

b) Durchführung des Projekts in veränderter Form
Bitte übermitteln Sie dem Quartiersmanagement eine überarbeitete Projektbeschreibung, in der Sie kurz darstellen, wie, mit welchen Methoden und Beteiligten das Projekt in veränderter Form umgesetzt werden soll. Reichen Sie außerdem einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie ggf. einen neuen Zeitplan für die Projektdurchführung ein. Der Quartiersbeirat prüft und genehmigt ggf. den aktualisierten Kosten und Finanzierungsplan sowie die Umsetzung des Projekts in veränderter Form.

c) Absage/Ausfall des Projekts
In diesem Fall übermitteln Sie dem Quartiersmanagement bitte eine kurze Begründung der Absage.

 

Ihr Team vom Quartiersmanagement für die Westzipfelregion

 

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