Förderung
Sie haben eine Projektidee und sind auf der Suche nach einer passenden Fördermöglichkeit? Über die LAG Westzipfelregion e.V. stehen Ihnen die folgenden Förderprogramme für eine Realisierung Ihrer Projektidee zur Verfügung:
LEADER
Was wird gefördert?
Gefördert werden können u. a.: Infrastruktur/ Ausstattung, bauliche Maßnahmen, Personalstellen, Konzepte, u. v. m.!
Mögliche Projektbeispiele: Dorfservices u. Ehrenamtsberatungen, Strategieentwicklung zur Regionalvermarktung, Kultur- o. Bildungsprojekte, digitale Plattformen, (Um-)Bauten v. Gemeinschaftseinrichtungen, usw.
Wer kann sich für die Förderung bewerben?
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
(z.B. öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen, etc.)
Wie hoch ist der Fördersatz?
Der Fördersatz beträgt i. d. R. 70% (max. 250.000€ Zuwendung), 30% verbleiben als Eigenanteil beim Antragsteller und können, je nach Rechtsform des Antragstellers, durch Spenden reduziert werden.
Inhaltliche Grundlage:
Regionale Entwicklungsstrategie der Westzipfelregion;
die Förderbedingungen werden über die LEADER-Richtlinie festgelegt.
Kurzinformation "LEADER"
Über das Infoblatt erhalten Sie genauere Informationen zum Bewerbungsverfahren für eine Förderung über "LEADER".
Kleinprojekte
Was wird gefördert?
Insb. investive Maßnahmen im Bereich der ‚Dorfentwicklung‘. Kleinprojekte dürfen die förderfähigen Gesamtausgaben i. H. v. 20.000€ nicht überschreiten.
Mögliche Projektbeispiele:
Gestaltung von Plätzen, Ausstattung von Gemeinschaftseinrichtungen, Ausbau von Freizeiteinrichtungen, Aufstellung von Verkaufsautomaten, usw.
Wer kann sich für die Förderung bewerben?
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine);
Natürliche Personen und Personengesellschaften (z. B. Privatpersonen, Personengruppen, Klein-stunternehmen der Grundversorgung)
Wie hoch ist der Fördersatz?
Der Fördersatz beträgt 80% (max. 16.000€ Zuwendung), 20% verbleiben als Eigenanteil beim Antragsteller und müssen aus dem vorhandenem Vermögen des Antragstellers eingebracht werden (eingeworbene Drittmittel verringern die Fördersumme).
Inhaltliche Grundlage:
Regionale Entwicklungsstrategie der Westzipfelregion;
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“ sowie der GAK-Rahmenplan – Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ (Maßnahmen 2.0 sowie 4.0 bis 9.0).
Kurzinformation "Kleinprojekte"
Über das Infoblatt erhalten Sie genauere Informationen zum Bewerbungsverfahren für eine Förderung über das Programm "Kleinprojekte".
Melden Sie sich auch gerne für eine unverbindliche Projektberatung beim Regionalmanagement der LAG Westzipfelregion e.V.!