REGIONALBUDGET

Projektantragsverfahren

Fördermodalitäten

  • Mögliche Antragsteller: natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts
  • Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis max. 20.000€ brutto
  • Fördersatz 80% (d.h. max. 16.000€ Fördersumme), 20% Eigenanteil sind vom Antragsteller zu tragen (zweckgebundene Spenden reduzieren die Fördersumme!)
  • Projektumsetzung im Jahr der Beantragung
  • Projektziele entsprechen der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der Westzipfelregion
  • Das Projekt entspricht den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“ sowie dem „GAK-Rahmenplan“ (Förderbereich Integrierte ländliche Entwicklung“, Maßnahmen 2.0 sowie 4.0 bis 9.0)
  • Der Höchstsatz der Förderungen über das Regionalbudget beträgt 80 % der förderfähigen Gesamtinvestitionskosten.
  • Die Förderung erfolgt auf Basis bereits geleisteter und nachgewiesener Ausgaben (Erstattungsprinzip).

Von der Projektidee bis zur Umsetzung:

1. Bewerbungsphase

Zwei bis drei Mal im Jahr finden Projektaufrufe statt, die die Westzipfelregion öffentlich bekanntgibt. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Projektidee dem Regionalmanagement sowie den Arbeitsgruppen vorzustellen und Ihre Bewerbung für eine Förderung über das Regionalbudget einzureichen.

Welche Unterlagen werden (mindestens) für eine vollständige Bewerbung benötigt?

  1. Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (s. „Bewerbung“)
  2. Mindestens 1 Kostenvoranschlag je Maßnahmenbestandteil, adressiert an den Bewerber (an die sich bewerbende Privatperson, Verein, Institution, etc.).

Haben Sie die zuvor genannten Unterlagen eingereicht, brauchen Sie vorerst nichts weiter zu unternehmen. Ihre Bewerbung wurde in den Prozess mit aufgenommen.

2. Prüfung auf Förderwürdigkeit & Vervollständigung Ihres Antrags

Die Projektqualifikation, bzw. die Entscheidung über eine weitere Antragstellung von einzelnen Projekten in der Westzipfelregion obliegen, nach den Richtlinien des Regionalbudgets, vorerst dem Verein LAG Westzipfelregion e.V.. Dabei erfolgt die Auswahl auf Basis von transparenten, regionalspezifischen und einheitlich diskrimierungsfreien Projektkriterien. (s. „Kriterien“). Die Bewertung der Förderwürdigkeit wird von der Lenkungsgruppe vorgenommen.

Als nächstes stellen Sie die noch ausstehenden Unterlagen, die es zur Vervollständigung Ihres Antrags bedarf, zusammen und reichen diese ein. Eine Übersicht können Sie der Checkliste entnehmen.

3. Projektumsetzung

Wurde Ihr Projekt von dem Verein LAG Westzipfelregion e.V. als förderfähig erklärt, wird ein Weiterleitungsvertrag zwischen der LAG und dem Antragsteller geschlossen. Bitte lesen Sie diesen Weiterleitungsvertrag inklusive der Anlagen sorgfältig durch. Bei Rückfragen steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung.

Nach Vertragsabschluss sind Sie Projektträger und zum Maßnahmenbeginn berechtigt. Das Projekt muss bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres in der Umsetzung und Abrechnung abgeschlossen sein.

Während des gesamten Prozesses steht Ihnen das Regionalmanagement gerne beratend zur Seite.

Handreichung

Informationen zur Projektförderung über das 'Regionalbudget'

Bewerbung

Antragsformular für die Förderung von Kleinprojekten

Kriterien

Bewertung von Kleinprojekten auf Förderwürdigkeit